Matinee 2005
Der Jurist Johannes Reuchlin und die Juden
Der Münchner Rechtsanwalt und gebürtiger Pforzheimer Dr. Lars Jungemann, stellt den Jurist
Johannes Reuchlin vor und bezieht Stellung zu seinem Gutachten bezüglich des jüdischen Schrifttums.
Die Schriften der Juden sollten nach theologischem Wollen vernichtet werden. Reuchlin hat 1510 in
seinem Gutachten "Ratschlag, ob man den Juden alle ihre Bücher nehmen, abtun und verbrennen soll"
für den deutschen Kaiser festgehalten, weshalb dies aus rechtlicher und theologischer Sicht nicht
geschehen darf.
Zu seiner Zeit hat Reuchlin somit echte Zivilcourage gezeigt, obwohl er befürchten musste, dass sein Gutachten persönlich negative Folgen für ihn haben kann. Was dann auch der Fall war: 1511 bringt
sein Gegenspieler Pfefferkorn den "Handspiegel" heraus in dem er gegen Reuchlin und sein Gutachten polemisiert; im gleichen Jahr verfasst Reuchlin seine ebenfalls polemische Gegenschrift "Augenspiegel"
für die er wegen Ketzerei angeklagt wird. Er siegt 1514 in erster Instanz und verliert schlussendlich
1520 durch päpstlichen Beschluss.
Das Originaltitelblatt
von Reuchlins Streifschrift Augenspiegel aus dem
Jahr 1511